Betreuungskosten,
Anträge und Rahmenbedingungen
So individuell wie Ihr Betreuungsbedarf sind auch Ihre Betreuungskosten. Ich biete Ihnen private Betreuung mit *Fördermöglichkeiten über das zuständige Jugendamt Miltenberg an und möchte hier auch über das Vorurteil „Tagesmutter – unbezahlbar“ aufklären, denn durch verschiedene Zuschüsse bin ich als Tagesmutter teilweise sogar günstiger als eine städtische Einrichtung.
Leider werden die Zuschuss Möglichkeiten nur recht versteckt veröffentlicht, so dass man als Eltern über diese Möglichkeit oft gar nicht informiert wird.
Vorab nachfolgend ein paar Eckdaten dazu:
Zum 1. August 2013 ist der Anspruch auf Betreuung durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch in Kraft getreten. Dort heißt es nun: „Ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Großtagespflege bei einer Tagesmutter.“ (§24 des SGB VIII)
Zur Betreuung bei einer Tagesmutter
Tagesmütter sind selbstständig tätig. Seit Januar 2010 sind die Betreuungskosten für Tagesmütter den Gebühren für Kindertagesstätten angepasst. Die Betreuung bei einer Tagesmutter wird von öffentlicher Hand finanziell bezuschusst.
Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass das Jugendamt Miltenberg den größten Teil der Finanzierung übernimmt und die Tagesmutter für die Kinderbetreuung Zuschüsse von Jugendamt (Voraussetzung: die Tagesmutter hat eine *Pflegeerlaubnis für Ihre privaten Räume) erhalten. wichtig: das Kind muss das 1.Lebensjahr vollendet haben) wie in der Tabelle unten aufgeführt.
Förderanspruch
Eltern haben Anspruch auf Förderung bis 30 Std. ,sogar ohne Arbeitgeber Nachweis, wenn sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten oder arbeitsuchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden, eine Auszeit vom Alltag bis 30Std./Woche (auch bei ALG II möglich) benötigen oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten. Dies bedeutet für Sie als Eltern, dass Ihr Kind einen Betreuungsanspruch hat, z.B. auch durch eine Betreuung bei einer Tagesmutter und Sie die freie Zeit nutzen können, um einmal ein wenig Ruhe zu haben oder um wichtige Besorgungen/Dinge zu erledigen.
Beitragssätze
Wochen-
Stunden
10
15
20
25
30
35
40
42
Elternbeitrag
gesamt
85 €
105 €
120 €
135 €
155 €
175 €
195 €
215 €
Die Monatsbeiträge werden durchgehend vom Jugendamt erhoben. Die
Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen
Sofern Sie aus einem anderen Landkreis als Miltenberg kommen, erkundigen sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Teilweise werden Sie auch über den Landkreis hinaus bezahlt.
Die Tageskinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Alle Betreuungskosten können steuerlich voll abgesetzt werden. Kosten für die Tagesmutter können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Betreuungskosten können mit zwei Drittel der Ausgaben, maximal bis zu 4000€/Jahr und pro Kind berücksichtigt werden.