Eltern - Tagesmutter - Team:

Krankheit & Urlaub

Krankheit

Bitte informieren Sie mich, wenn ihr Kind erkrankt ist. Unter krank verstehe ich Fieber, Magen- & Darmerkrankungen sowie jegliche Art von Krankheit, die ansteckend ist und für erhebliches Unwohlsein des Kindes sorgt. Husten und Schnupfen zählen für mich nicht dazu. Ich möchte vorbeugen, dass sich die anderen Kinder anstecken.
Im Krankheitsfalle gilt:  Kranke Kinder gehören zu ihren Eltern und brauchen besondere emotionale Pflege, die die Tagesmutter in diesem Rahmen nicht bieten kann.

Bei Anzeichen von Magen-Darmerkrankungen oder anderen ansteckenden Infektionskrankheiten, bitte ich Sie aufrichtig, erst wieder in meine Tagespflege zu kommen, wenn der Kinderarzt dies durch ein Attest für unbedenklich erklärt bzw. das Kind mindestens 48 Stunden beschwerde-,fieberfrei gewesen ist – schon alleine wegen der Ansteckungsgefahr und natürlich ist niemandem geholfen, wenn auch ich dadurch erkranke und tagelang ausfalle. Bitte denken Sie daran: Ihnen steht vom Gesetz aus eine Arbeitsbefreiung zu, wenn Ihr Kind erkrankt ist.

Corona Pandemie

Symptome: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust von Geschmack & Geruchssinn, Hals & Ohrenschmerzen, fiebriger Schnupfen, Gliederschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall
Ist ein Besuch in der Tagespflege nicht erlaubt.

Medikamentengabe

Medikamente verabreiche ich in der Tagespflege nicht, es sei denn, es ist mit Ihnen abgesprochen und bei Ihrem Kind besteht die Notwendigkeit.
Hierfür gibt es ein Formblatt, das vom Arzt ausgefüllt werden muss.

Hausapotheke

Ich habe eine kleine Hausapotheke für den kleinen Notfall. Neben einem handelsüblichen Erst-Hilfe-Koffer habe ich immer Bepanthen, Fenistilgel und Arnica im Haus.

Wenn Ich krank bin

Gleiches gilt selbstverständlich auch im Krankheitsfall zu meiner Person, denn sollte ich einmal erkranken oder etwas Ansteckendes haben, was Ihr Kind gefährden könnte, werde ich mich oder das Jugendamt bemühen, Ihnen eine Vertretung zu vermitteln.

Falls Ihr Kind erkrankt und nicht in die Betreuung kommt ist das Betreuungsgeld genau wie im Kindergarten weiter zu zahlen.

Urlaub

Urlaubszeiten:
jede Tagesmutter hat einen Anspruch auf Urlaub, zzgl. Schließtage 24.12. u. 31.12. und zwei Fortbildungstage / Jahr

Urlaubszeit:
Weihnachtsferien – 6. Januar
Osterferien 1 Woche
Pfingstferien 1 Woche
Sommerferien 3 Wochen
Herbstferien

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